Sie betreiben ein Krankenhaus, eine Praxis oder ein MVZ. Patientendaten, vernetzte Medizingeräte und die Telematikinfrastruktur machen IT-Sicherheit zur Pflicht, und ein Ausfall trifft direkt die Versorgung. Complass ordnet Ihre Pflichten nach Art der Einrichtung und hilft beim Umsetzen und Nachweisen.
Ransomware oder ein Ausfall der Telematikinfrastruktur legen Aufnahme, Dokumentation und Diagnostik lahm. Notbetrieb und Wiederanlauf müssen vorbereitet sein.
Medizingeräte im Netz
Geräte mit alten Betriebssystemen, Fernwartung durch Hersteller und Konnektoren der Telematikinfrastruktur: Oft fehlt ein vollständiges Inventar.
Viele Vorgaben, wenig Personal
SGB V, NIS2, KRITIS und DSGVO greifen ineinander, und in Praxen und vielen Kliniken gibt es kein eigenes Security-Team.
Was für Ihre Einrichtung gilt
Welche Vorgaben greifen, hängt von Art und Größe der Einrichtung ab:
Praxen und MVZ in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung setzen die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV bzw. KZBV um, gestaffelt nach Praxisgröße § 390 SGB V
Krankenhäuser treffen angemessene Vorkehrungen nach dem Stand der Technik; als Maßstab dient der branchenspezifische Sicherheitsstandard (B3S) für die medizinische Versorgung § 391 SGB V
Krankenhäuser oberhalb der Schwellenwerte betreiben eine kritische Anlage: Angriffserkennung und Nachweis gegenüber dem BSI alle drei Jahre Anhang 5 BSI-KritisVAnhang 5 BSI-KritisV(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 und 3, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit**Teil 1 Grundsätze und Fristen** - 1. Im Sinne von Anhang 5 ist oder sind - 1.1 Krankenhaus ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne des § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. - 1.2 Produktionsstätte für unmittelbar lebenserhaltende Medizinprodukte, die Verbrauchsgüter sind eine Betriebsstätte, in der Medizinprodukte für Beatmung/Tracheostomie, parenterale Ernährung, enterale Ernährung, ableitende Inkontinenz, …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗§§ 31 und 39 BSIG§ 39 BSIGNachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen(1) Betreiber kritischer Anlagen haben die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf kritische Anlagen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 zu einem vom Bundesamt im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe festgelegten Zeitpunkt, frühestens drei Jahre nachdem sie erstmals oder spätestens drei Jahre nachdem sie erneut als ein Betreiber einer kritischen …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
Gesundheitsdienstleister ab mittlerer Größe fallen unter NIS2, mit Risikomanagement, Registrierung und Meldepflichten § 28 BSIG und Anlage 1§ 28 BSIGBesonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
Datenpannen mit Patientendaten binnen 72 Stunden an die Datenschutzaufsicht melden Art. 33 DSGVOArtikel 33 DSGVOMeldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde(1) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit BerichtigungenOriginal öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit Berichtigungen) ↗
Kosten, Aufwand und Dauer: nur Berater, Berater mit Complass oder eigene Umsetzung mit Complass? Compliance-Kostenrechner öffnen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Maßgeblich ist der Wortlaut der Gesetze und Normen.
Einrichtungen
Krankenhäuser und Kliniken
Vorkehrungen nach § 391 SGB V mit dem B3S als Maßstab, ab der Schwelle KRITIS mit Nachweis gegenüber dem BSI.
Arzt- und Zahnarztpraxen
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach Praxisgröße, ohne eigenes Sicherheitsteam und mit wenig Aufwand.
MVZ und Praxisverbünde
Mehrere Standorte, gemeinsame IT: ab mittlerer Größe kommt NIS2 zur IT-Sicherheitsrichtlinie hinzu.
So unterstützt Complass
Medizingeräte und Klinik-IT
Medizingeräte, Praxis- und Klinik-IT, Konnektoren und Gebäudetechnik in einem Inventar, mit Support-Ende und bekannten Schwachstellen.
Drei Einstiege für das Gesundheitswesen: die Branchenvorlage für Praxen und MVZ mit der IT-Sicherheitsrichtlinie, die Branchenvorlage für Krankenhäuser mit dem B3S und das Paket Praxis mit festem Inhalt für kleine Praxen. Die Vorlagen wählen Regelwerke und Bausteine für Sie vor und haben keinen eigenen Preis; Sie buchen sie mit dem Paket Ihrer Wahl und passen die Auswahl im Konfigurator an.
buchbar
Branchenvorlage: Gesundheitswesen
IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V für Praxen und MVZ
Asset-Management für Praxis-IT und Medizingeräte
Notfallmanagement (BCM)
Lieferantenmanagement
ab 456 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Start, Größe S, bei jährlicher Zahlung
Alle Preise gelten für Unternehmen, nicht für Verbraucher. Sie verstehen sich netto zzgl. USt. bei jährlicher Zahlung; bei monatlicher Zahlung gilt ein Aufschlag von 15 %. Stand 16.10.2026. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage.
Häufige Fragen
Unsere Praxis ist klein. Gilt NIS2 für uns?+
Meist nicht: NIS2 gilt erst ab mittlerer Unternehmensgröße. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V gilt dagegen für alle Praxen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, mit weniger Anforderungen für kleine Praxen.
Was ist der Unterschied zur Seite Medizintechnik?+
Diese Seite richtet sich an Einrichtungen, die Medizingeräte betreiben. Die Seite Medizintechnik richtet sich an Hersteller, die Medizinprodukte entwickeln und nach MDR oder IVDR in Verkehr bringen.
Können wir Complass schon heute nutzen?+
Ja. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V, der B3S für Krankenhäuser, NIS2, DSGVO, ISO 27001 sowie Asset-, Incident- und Notfallmanagement sind verfügbar.
Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.