Funktionen
Incident-Management
Vorfälle erfassen, die Meldepflicht nach NIS2, CRA und Art. 33 DSGVO geführt prüfen und keine Frist verpassen.
Bei einem Sicherheitsvorfall laufen die Meldefristen ab Kenntnis, und ob gemeldet werden muss, ist schnell und begründet zu entscheiden.
So hilft Complass
Die passenden Meldearten
Erheblicher Sicherheitsvorfall nach § 32 BSIG, aktiv ausgenutzte Schwachstelle und schwerwiegender Sicherheitsvorfall nach Art. 14 CRA sowie Datenpannen nach Art. 33 DSGVO und interne Vorfälle. Angeboten wird, was zu Ihren Modulen passt.
Meldepflicht geführt prüfen
Prüffragen aus dem Gesetzestext führen zur Entscheidung „meldepflichtig oder nicht“, mit Pflichtbegründung für die Dokumentation.
Fristen mit Countdown
Meldestufen mit berechneter Frist: nach NIS2 frühe Erstmeldung in 24 Stunden, Meldung in 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat; nach CRA Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht.
Meldung vorbereiten und dokumentieren
Inhalte je Meldestufe erfassen und kopieren, Übermittlung und Aktenzeichen eintragen. Die Meldung selbst geben Sie im Meldeportal der Behörde ab.
Alles am Vorfall
Betroffene Assets, Kommentare, Nachweisdateien, Zeitleiste und PDF-Bericht. Laufende Fristen erscheinen auf dem Dashboard.
Gesetzlicher Bezug
- § 32 BSIG§ 32 BSIG Meldepflichten(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden: - 1. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
- Art. 23 NIS2-RichtlinieArtikel 23 NIS2-Richtlinie Berichtspflichten(1) Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen ihrem CSIRT oder gegebenenfalls ihrer zuständigen Behörde gemäß Absatz 4 unverzüglich über jeden Sicherheitsvorfall unterrichten, der erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung ihrer Dienste gemäß Absatz 3 (erheblicher Sicherheitsvorfall) hat. Gegebenenfalls unterrichten die betreffenden Einrichtungen die Empfänger ihrer Dienste …Original öffnen (EUR-Lex) ↗
- Art. 14 CRAArtikel 14 CRA Meldepflichten der Hersteller(1) Ein Hersteller meldet jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle, die in dem Produkt mit digitalen Elementen enthalten ist und von der er Kenntnis erlangt, gleichzeitig dem gemäß Absatz 7 als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA. Der Hersteller meldet diese aktiv ausgenutzte Schwachstelle über die gemäß Artikel 16 eingerichtete einheitliche Meldeplattform. (2) Für die Zwecke der Mitteilung gemäß Absatz 1 legt der …Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗
- Art. 33 DSGVOArtikel 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde(1) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die …Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit Berichtigungen) ↗
- Art. 34 DSGVOArtikel 34 DSGVO Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person(1) Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung. (2) Die in Absatz 1 genannte Benachrichtigung der betroffenen Person beschreibt in klarer und einfacher Sprache die Art der Verletzung des Schutzes …Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit Berichtigungen) ↗
CRA-Meldefristen kostenlos berechnen, ohne Anmeldung
Die Seite beschreibt Funktionen von Complass und ist keine Rechtsberatung.

Alarm per SMS und Anruf
Bei einem meldepflichtigen Vorfall alarmiert Complass Ihr Vorfallteam zusätzlich per SMS und Anruf, auch nachts, fragt eine Bestätigung ab und eskaliert an die Vertretung. Wer wann erreicht wurde, steht im Nachweis. Zusatzpaket.
Vorfall anlegen, Fristen im Blick
Häufige Fragen
Übermittelt Complass die Meldung an die Behörde?
Nein. Complass berechnet die Fristen und bereitet die Inhalte vor. Die Meldung geben Sie im Meldeportal ab und tragen Zeitpunkt und Aktenzeichen im Vorfall ein.
Für wen ist das Incident-Management verfügbar?
Die gesetzlichen Meldearten stehen mit den Modulen NIS2, CRA oder DSGVO zur Verfügung. Datenpannen nach Art. 33 DSGVO mit 72-Stunden-Frist erfassen Sie schon mit dem Modul DSGVO allein. Interne Vorfälle können Sie in jedem Fall erfassen.
Ersetzt die Prüfung eine rechtliche Bewertung?
Nein. Die Prüffragen helfen, die Entscheidung strukturiert und begründet zu treffen; die Verantwortung für die Bewertung bleibt bei Ihnen.
Complass mit Ihren eigenen Daten testen
Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.