Complass – Navigate compliance Complass – Navigate compliance

Für wen

Complass für Hersteller von Software und vernetzten Geräten

Sie entwickeln Software, Firmware, Apps oder vernetzte Geräte und verkaufen sie in der EU. Seit dem 11. September 2026 müssen Sie aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle nach dem Cyber Resilience Act melden, ab dem 11. Dezember 2027 gelten alle Anforderungen an Ihre Produkte. Complass führt Sie je Produkt von der Klassifizierung bis zur CE-Kennzeichnung und durch den Support-Zeitraum.

Schwachstelle mit Bewertung, betroffenen Komponenten und Frist in Complass (Beispielprojekt)

Die Herausforderung

Melden in 24 Stunden

Für eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle bleiben 24 Stunden bis zur Frühwarnung, auch für Produkte, die schon lange auf dem Markt sind. Das gelingt nur mit einem eingeübten Ablauf.

Wissen, was im Produkt steckt

Bibliotheken, Open Source und Komponenten von Zulieferern: Ohne aktuelle Software-Stückliste lässt sich nicht sagen, welches Produkt von einer neuen Schwachstelle betroffen ist.

Mehrere Regelwerke je Produkt

Funkanlagenrichtlinie, CRA, Data Act und gegebenenfalls die KI-Verordnung greifen ineinander, mit eigenen Fristen und Übergängen.

Was für Ihre Produkte gilt

Der Cyber Resilience Act gilt für Produkte mit digitalen Elementen, die sich mit einem Gerät oder Netz verbinden können, also für die meiste Software und fast alle vernetzten Geräte. Ausgenommen sind unter anderem Medizinprodukte und Fahrzeuge mit eigener Typgenehmigung.

Regelwerke: CRA · Funkanlagenrichtlinie · IEC 62443 für Hersteller · Data Act · KI-Verordnung

  • Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht; seit 11. September 2026, auch für Bestandsprodukte Art. 14 CRAArtikel 14 CRA Meldepflichten der Hersteller(1) Ein Hersteller meldet jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle, die in dem Produkt mit digitalen Elementen enthalten ist und von der er Kenntnis erlangt, gleichzeitig dem gemäß Absatz 7 als Koordinator benannten CSIRT und der ENISA. Der Hersteller meldet diese aktiv ausgenutzte Schwachstelle über die gemäß Artikel 16 eingerichtete einheitliche Meldeplattform. (2) Für die Zwecke der Mitteilung gemäß Absatz 1 legt der …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗
  • Schwachstellen behandeln: Software-Stückliste in einem gängigen maschinenlesbaren Format, Sicherheitsupdates, regelmäßige Tests und eine Anlaufstelle für Hinweise von außen Anhang I Teil II CRAAnhang I Teil II CRA Anforderungen an die Behandlung von SchwachstellenDie Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen (1) Schwachstellen und Komponenten der Produkte mit digitalen Elementen ermitteln und dokumentieren, u. a. durch Erstellung einer Software-Stückliste in einem gängigen maschinenlesbaren Format, aus der zumindest die obersten Abhängigkeiten der Produkte hervorgehen; (2) im Hinblick auf die Risiken im Zusammenhang mit den Produkten mit digitalen Elementen …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗
  • Einen Support-Zeitraum festlegen, der der erwarteten Nutzungsdauer entspricht, in der Regel mindestens fünf Jahre Art. 13 Abs. 8 CRAArtikel 13 CRA Pflichten der Hersteller(1) Wenn sie ein Produkt mit digitalen Elementen in den Verkehr bringen, gewährleisten die Hersteller, dass dieses Produkt gemäß den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I Teil I konzipiert, entwickelt und hergestellt worden ist. (2) Für die Zwecke der Erfüllung von Absatz 1 führen die Hersteller eine Bewertung der Cybersicherheitsrisiken durch, die ein Produkt mit digitalen Elementen birgt, und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗
  • Ab 11. Dezember 2027: Cybersicherheitsanforderungen an das Produkt, Konformitätsbewertung je nach Klasse, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung Anhang I Teil I CRAAnhang I Teil I CRA Cybersicherheitsanforderungen in Bezug auf die Eigenschaften von Produkten mit digitalen Elementen(1) Produkte mit digitalen Elementen werden so konzipiert, entwickelt und hergestellt, dass sie angesichts der Risiken ein angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten. (2) Auf der Grundlage der Bewertung der Cybersicherheitsrisiken gemäß Artikel 13 Absatz 2 müssen Produkte mit digitalen Elementen, soweit zutreffend, - a) ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen auf dem Markt bereitgestellt werden, - b) mit …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗ Art. 28 CRAArtikel 28 CRA EU-Konformitätserklärung(1) Die EU-Konformitätserklärung wird vom Hersteller gemäß Artikel 13 Absatz 12 ausgestellt und besagt, dass die Erfüllung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I nachgewiesen worden ist. (2) Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang V und enthält die in den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang VIII angegebenen Elemente. Eine solche …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2024/2847 vom 20.11.2024, eingearbeitet: Berichtigungen ABl. L 2025/90555 vom 2.7.2025, ABl. L 2025/90828 vom 17.10.2025 und ABl. L 2026/90667 vom 6.8.2026) ↗
  • Funkprodukte mit Internetanbindung erfüllen schon heute die Cybersicherheitsanforderungen der Funkanlagenrichtlinie, bis der CRA sie zum 11. Dezember 2027 ablöst Art. 3 Abs. 3 REDArtikel 3 RED Grundlegende Anforderungen(1) Funkanlagen müssen so gebaut sein, dass Folgendes gewährleistet ist: - a) der Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie der Schutz von Gütern einschließlich der in der Richtlinie 2014/35/EU enthaltenen Ziele in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenze, - b) ein angemessenes Niveau an elektromagnetischer Verträglichkeit gemäß der …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 30.05.2026Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 30.05.2026) ↗ DelVO (EU) 2022/30Artikel 1 DelVO (EU) 2022/30(1) Die grundlegende Anforderung nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d der Richtlinie 2014/53/EU gilt für alle Funkanlagen, die selbst über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren („mit dem Internet verbundene Funkanlagen“). (2) Die grundlegende Anforderung nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e der Richtlinie 2014/53/EU gilt für die folgenden Funkanlagen, …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.10.2023Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.10.2023) ↗
  • Vernetzte Produkte, die seit dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden, müssen den Nutzern ihre Daten zugänglich machen Art. 3 Data ActArtikel 3 Data Act Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer(1) Vernetzte Produkte werden so konzipiert und hergestellt und verbundene Dienste werden so konzipiert und erbracht, dass die Produktdaten und verbundenen Dienstdaten – einschließlich der für die Auslegung und Nutzung dieser Daten erforderlichen relevanten Metadaten – standardmäßig für den Nutzer einfach, sicher, unentgeltlich in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und, soweit …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2025/90691 vom 9.9.2025Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2025/90691 vom 9.9.2025) ↗

Sie sind nicht sicher, welche Regelwerke für Sie gelten? Betroffenheitscheck starten

Kosten, Aufwand und Dauer: nur Berater, Berater mit Complass oder eigene Umsetzung mit Complass? Compliance-Kostenrechner öffnen

KI im Produkt. Enthält Ihr Produkt ein KI-System, prüfen Sie die Einstufung nach der KI-Verordnung. Ist die KI Sicherheitsbauteil eines Produkts, das nach EU-Recht eine Konformitätsbewertung durch Dritte braucht, kann sie hochriskant sein. Transparenzpflichten, etwa bei Chatbots, gelten seit dem 2. August 2026. Art. 6 KI-VOArtikel 6 KI-VO Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme(1) Ungeachtet dessen, ob ein KI-System unabhängig von den unter den Buchstaben a und b genannten Produkten in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, gilt es als Hochrisiko-KI-System, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: - a) das KI-System soll als Sicherheitsbauteil eines unter die in Anhang I aufgeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallenden Produkts verwendet werden oder …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026) ↗ Art. 50 KI-VOArtikel 50 KI-VO Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme(1) Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026) ↗

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Maßgeblich ist der Wortlaut der Gesetze und Normen.

Typische Unternehmen

Softwarehersteller Schwerpunkt

Standardsoftware, Apps und Firmware: Software-Stückliste, Updates und Meldungen über den gesamten Support-Zeitraum.

Hersteller vernetzter Geräte

Smart-Home-, IoT- und Industriegeräte mit Funk: heute Funkanlagenrichtlinie, ab Dezember 2027 CRA.

Komponenten für industrielle Automatisierung

Steuerungen, Gateways und Netzkomponenten; Router und andere Netzkomponenten gelten teils als wichtiges Produkt mit strengerem Konformitätsverfahren. IEC 62443-4-1 und 4-2 sind ein verbreiteter Rahmen.

Anbieter mit KI-Funktionen

Produkte mit eingebetteter KI: Einstufung nach der KI-Verordnung zusätzlich zum CRA.

So unterstützt Complass

CRA je Produkt

Klassifizierung, Risikobewertung, Anforderungen nach Anhang I, technische Dokumentation und Konformitätserklärung, geführt in Phasen.

Mehr zur Funktion

SBOM und Schwachstellen

Software-Stücklisten (CycloneDX, SPDX) importieren, Schwachstellen und Herstellerhinweise (CSAF) zuordnen und SBOM sowie VEX für Kunden und Behörden exportieren.

Mehr zur Funktion

CRA-Meldungen mit Countdown

Aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder schwerer Vorfall: Complass zeigt die drei Meldestufen mit Frist und die geforderten Angaben.

Mehr zur Funktion

Sichere Entwicklung nach IEC 62443-4

Ein eigenes Regelwerk für Hersteller mit Vorlagen für den Entwicklungsprozess, das Bedrohungsmodell und den PSIRT-Prozess, verknüpft mit dem CRA.

Empfohlene Maßnahmen zu einer Schwachstelle mit Quelle und Übernahme in den Maßnahmenplan in Complass (Beispielprojekt)
Von der Schwachstelle zur Maßnahme

Passende Angebote

Die Branchenvorlage Hersteller wählt CRA, Funkanlagenrichtlinie und Vulnerability-Management mit SBOM vor. Die KI-Verordnung buchen Sie bei Bedarf dazu.

buchbar

Branchenvorlage: Hersteller

  • Cyber Resilience Act je Produkt bis zur CE-Kennzeichnung
  • Funkanlagenrichtlinie mit EN 18031
  • Vulnerability-Management mit SBOM

ab 427 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Start, Größe S, bei jährlicher Zahlung

buchbar

Regelwerk KI-Verordnung

  • KI-Systeme erfassen und einstufen
  • Pflichten als Anbieter oder Betreiber umsetzen und belegen

ab 79 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Praxis, Größe S, bei jährlicher Zahlung

Alle Preise gelten für Unternehmen, nicht für Verbraucher. Sie verstehen sich netto zzgl. USt. bei jährlicher Zahlung; bei monatlicher Zahlung gilt ein Aufschlag von 15 %. Stand 16.10.2026. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage.

Häufige Fragen

Gilt der CRA auch für reine Software?

Ja. Auch Software, die eigenständig verkauft wird, ist ein Produkt mit digitalen Elementen. Reine Cloud-Dienste ohne Produktbezug fallen in der Regel nicht unter den CRA, sondern unter NIS2. Datenverarbeitung aus der Ferne, ohne die ein Produkt seine Funktion nicht erfüllen kann, gehört dagegen zum Produkt.

Was müssen wir seit dem 11. September 2026 tun?

Sie müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die einheitliche Meldeplattform melden, mit Frühwarnung binnen 24 Stunden. Das gilt auch für Produkte, die Sie vor diesem Datum in Verkehr gebracht haben.

Brauchen wir IEC 62443, wenn wir den CRA umsetzen?

Die Normenreihe ist keine Pflicht, wird aber für industrielle Komponenten häufig verlangt. IEC 62443-4-1 beschreibt Anforderungen an einen sicheren Entwicklungsprozess, IEC 62443-4-2 technische Sicherheitsanforderungen an Komponenten. Complass verknüpft beides mit den Anforderungen des CRA.

Complass mit Ihren eigenen Daten testen

Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.