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Regelwerk

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie ab und verlangt erstmals Schutz gegen Korrumpierung und sichere Steuerungen. Complass führt Sie bis zur CE-Kennzeichnung.

Standbild aus dem Kurzfilm „Compliance-Management in 20 Sekunden“
Compliance-Management in 20 Sekunden Projekt, nächster Schritt, Checkliste, Erklärung zur Anwendbarkeit, Audit-Paket. Beispieldaten der Demo-Firma.

Was ist Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen und ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Neu sind u. a. Anforderungen an den Schutz gegen Korrumpierung (Anhang III Abschn. 1.1.9) und an sichere, zuverlässige Steuerungen (Abschn. 1.2.1).

Stand der Inhalte:

Bin ich betroffen?

Die Verordnung gilt für Maschinen, dazugehörige Produkte und unvollständige Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Pflichten treffen Hersteller, Einführer und Händler. Wer eine Maschine wesentlich verändert, kann selbst als Hersteller gelten, das betrifft auch Betreiber und Integratoren.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzes- bzw. Normtext; in Complass prüfen Sie die Betroffenheit geführt anhand der Verweise.

Rechtsgrundlagen

Wichtige Fristen

  1. Inkrafttreten der Verordnung; Art. 6 Abs. 7, Art. 48 und Art. 52 gelten (Marktüberwachung nach Kapitel VI auch für Produkte nach der Maschinenrichtlinie) · Art. 54 Abs. 1, Abs. 3 Buchst. cArtikel 54 MaschinenVO Inkrafttreten und AnwendungDiese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten: - a) Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024; - b) Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026; - c) Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023; - d) Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  2. Vorschriften zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Art. 26–42) gelten · Art. 54 Abs. 3 Buchst. aArtikel 54 MaschinenVO Inkrafttreten und AnwendungDiese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten: - a) Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024; - b) Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026; - c) Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023; - d) Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  3. Art. 6 Abs. 2–6, 8 und 11, Art. 47 und Art. 53 Abs. 3 gelten · Art. 54 Abs. 3 Buchst. dArtikel 54 MaschinenVO Inkrafttreten und AnwendungDiese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten: - a) Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024; - b) Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026; - c) Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023; - d) Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  4. Notfallverfahren nach Kapitel IVa (Art. 25a bis 25e, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/2748) gelten · Art. 25a; Art. 7 VO (EU) 2024/2748Artikel 25a MaschinenVO Anwendung der Notfallverfahren(1) Die Artikel 25b bis 25e der vorliegenden Verordnung gelten nur, wenn die Kommission einen Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2024/2747 in Bezug auf unter die vorliegende Verordnung fallende Maschinen und dazugehörige Produkte erlassen hat. (2) Die Artikel 25b bis 25e der vorliegenden Verordnung gelten ausschließlich für Maschinen und dazugehörige Produkte, die gemäß Artikel 18 Absatz 4 …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  5. Digital-Omnibus zur KI in Kraft: Befugnis für KI-Anforderungen in Anhang III, Konformitätsvermutung über KI-Normen · Art. 8 Abs. 3, Art. 20 Abs. 10, Art. 47 Abs. 2Artikel 8 MaschinenVO Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenMaschinen oder dazugehörige Produkte dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III erfüllen. Unvollständige Maschinen dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  6. Sanktionsvorschriften der Mitgliedstaaten (Art. 50 Abs. 1) gelten · Art. 54 Abs. 3 Buchst. bArtikel 54 MaschinenVO Inkrafttreten und AnwendungDiese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten: - a) Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024; - b) Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026; - c) Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023; - d) Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  7. Geltungsbeginn der Verordnung, Aufhebung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG · Art. 54 Abs. 2, Art. 51 Abs. 2Artikel 54 MaschinenVO Inkrafttreten und AnwendungDiese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 20. Januar 2027. Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten: - a) Artikel 26 bis 42 ab dem 20. Januar 2024; - b) Artikel 50 Absatz 1 ab dem 20. Oktober 2026; - c) Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 19. Juli 2023; - d) Artikel 6 Absätze 2 bis 6, 8 und …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗
  8. KI-Anforderungen in Anhang III für KI-Sicherheitsbauteile, die Hochrisiko-KI-Systeme sind, gelten (delegierte Rechtsakte) · Art. 8 Abs. 4Artikel 8 MaschinenVO Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenMaschinen oder dazugehörige Produkte dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III erfüllen. Unvollständige Maschinen dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)Original öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (Berichtigungen ABl. L 169 vom 4.7.2023 und ABl. L 2025/90297 eingearbeitet)) ↗

Wie Complass hilft

  • 9Phasen
  • 31geführte Schritte
  • 11Dokumentvorlagen
  • 40Anforderungen im Katalog
  • Neun Phasen bis zur CE-Kennzeichnung

    Anwendungsbereich und Rolle, Einstufung und Verfahrenswahl, Risikobeurteilung, Cybersicherheit, Konformitätsvermutung, technische Unterlagen und Pflichten nach dem Inverkehrbringen.

  • Katalog Anhang III mit Cyber-Bezug

    Anforderungen mit Cyber-Bezug und formelle Pflichten mit Status und Nachweis, verknüpfbar mit CRA und IEC 62443.

  • Vorlagen

    u. a. Bewertung einer wesentlichen Veränderung, Bedrohungsanalyse, Nachweis zu 1.1.9 und 1.2.1, Software- und Update-Konzept, Betriebsanleitung Cybersicherheit, EU-Konformitäts- und Einbauerklärung.

Die Phasen im Modul

  1. Anwendungsbereich, Rolle und Zeitplan
  2. Einstufung und Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens
  3. Risikobeurteilung nach Anhang III
  4. Cybersicherheit I: Schutz gegen Korrumpierung (Anhang III Abschn. 1.1.9)
  5. Cybersicherheit II: Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (Anhang III Abschn. 1.2.1)
  6. Konformitätsvermutung und Zusammenspiel mit CRA und IEC 62443
  7. Technische Unterlagen, Betriebsanleitung und Kennzeichnung
  8. Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
  9. Pflichten nach dem Inverkehrbringen und Marktüberwachung

Katalog: Anforderungskatalog – Anhang III mit Cyber-Bezug und formelle Pflichten

Passende Bausteine

Maschinenverordnung in Complass: was Sie mindestens brauchen

Die erste Auswahl deckt die Pflichten in Complass ab, wenn sie für Sie gelten. Ob das so ist, zeigt der kostenlose Betroffenheits-Check. Zum Betroffenheits-Check

Was Sie mindestens brauchen

Wenn die Maschinenverordnung für Sie gilt: Diese Auswahl deckt die Pflichten daraus in Complass ab. Sie ist vorausgewählt, wenn Sie testen oder bestellen.

Portalgröße Start

Preis der Mindestauswahl
PositionPreis netto pro Monat
Start S179 €
Maschinenverordnungenthalten
DSGVO, KI-Verordnung und Hinweisgeberschutz (HinSchG) (Basisschutz)enthalten
Zusammen179 € netto/Monat

Bei jährlicher Zahlung, 12 Monate Mindestlaufzeit. Monatliche Zahlung mit 15 % Aufschlag. Alle Preise netto zzgl. USt., Stand 16.10.2026.

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Häufige Fragen

Wir sind Betreiber und bauen Anlagen um. Betrifft uns die Verordnung?

Möglicherweise, wenn der Umbau als wesentliche Veränderung gilt. Das Modul enthält dafür eine eigene Bewertung mit Vorlage.

Wie hängen Maschinenverordnung und CRA zusammen?

Eine Phase im Modul behandelt das Zusammenspiel von Maschinenverordnung, CRA und IEC 62443; die Kataloge lassen sich verknüpfen.

Gilt für KI in Maschinen auch die KI-Verordnung?

Für KI-Sicherheitsbauteile, die Hochrisiko-KI-Systeme sind, gelten seit dem 27. Juli 2026 aus der KI-Verordnung nur noch wenige Artikel; ihre Anforderungen kommen ab dem 2. August 2028 über Anhang III der Maschinenverordnung. KI-Funktionen ohne Sicherheitsbezug, etwa eine Verschleißprognose, sind weiter nach den allgemeinen Regeln der KI-Verordnung zu prüfen. Das Modul führt Sie durch die Einstufung.

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