Regelwerk
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unternehmen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle betreiben, bestimmte Finanzunternehmen unabhängig von ihrer Größe. Complass bringt beides mit: den Meldekanal, über den Hinweise auch anonym eingehen, und das Regelwerk, das Sie von der Einrichtung bis zum Nachweis führt.

Dieses Regelwerk gibt es mit festem Umfang auch einzeln: auch als Einzelpaket
Was regelt das HinSchG?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in Deutschland um. Beschäftigungsgeber müssen dafür eine interne Meldestelle einrichten, Meldungen vertraulich behandeln, Fristen einhalten und hinweisgebende Personen vor Repressalien schützen.
Bin ich betroffen?
Die Pflicht trifft private und öffentliche Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Unabhängig von der Größe gilt sie unter anderem für Kreditinstitute, Wertpapierdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsunternehmen. Kleinere Unternehmen können freiwillig einen Meldekanal anbieten; das schafft Vertrauen und gibt Hinweisen einen Weg nach innen, bevor sie nach außen gehen.
Die Meldestelle kann aus eigenen Beschäftigten bestehen oder einem Dritten übertragen werden, zum Beispiel einer Rechtsanwaltskanzlei als Ombudsperson. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können sich eine gemeinsame Stelle teilen. Die Pflicht, Verstöße abzustellen und der hinweisgebenden Person eine Rückmeldung zu geben, bleibt immer beim Unternehmen selbst.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzes- bzw. Normtext; in Complass prüfen Sie die Betroffenheit geführt anhand der Verweise.
Rechtsgrundlagen
- § 12 HinSchG§ 12 HinSchG Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen(1) Beschäftigungsgeber haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Ist der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber, bestimmen die obersten Bundes- oder Landesbehörden Organisationseinheiten in Form von einzelnen oder mehreren Behörden, Verwaltungsstellen, Betrieben oder Gerichten. …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
- § 14 HinSchG§ 14 HinSchG Organisationsformen interner Meldestellen(1) Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei dem jeweiligen Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben einer internen Meldestelle betraut wird. Die Betrauung eines Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle entbindet den betrauenden …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Eigene Beschäftigte, Dritte oder gemeinsame Stelle
- § 16 HinSchG§ 16 HinSchG Meldekanäle für interne Meldestellen(1) Nach § 12 zur Einrichtung interner Meldestellen verpflichtete Beschäftigungsgeber richten für diese Meldekanäle ein, über die sich Beschäftigte und dem Beschäftigungsgeber überlassene Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer an die internen Meldestellen wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden. Ist der Beschäftigungsgeber der Bund oder ein Land, gilt Satz 1 für die jeweiligen …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Meldekanäle: in Textform und mündlich, Zugriff nur für Zuständige
- § 17 HinSchG§ 17 HinSchG Verfahren bei internen Meldungen(1) Die interne Meldestelle - 1. bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, - 2. prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt, - 3. hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt, - 4. prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung, - 5. ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und - 6. …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Verfahren: Eingangsbestätigung nach sieben Tagen, Rückmeldung nach drei Monaten
- § 8 HinSchG§ 8 HinSchG Vertraulichkeitsgebot(1) Die Meldestellen haben die Vertraulichkeit der Identität der folgenden Personen zu wahren: - 1. der hinweisgebenden Person, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei, - 2. der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und - …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Vertraulichkeitsgebot
- § 36 HinSchG§ 36 HinSchG Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr(1) Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. (2) Erleidet eine hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit und macht sie geltend, diese Benachteiligung infolge einer Meldung oder Offenlegung nach diesem Gesetz erlitten zu haben, so wird vermutet, dass diese …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr
- § 40 HinSchG§ 40 HinSchG Bußgeldvorschriften(1) Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 32 Absatz 2 eine unrichtige Information offenlegt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer - 1. entgegen § 7 Absatz 2 eine Meldung oder dort genannte Kommunikation behindert, - 2. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine interne Meldestelle eingerichtet ist und betrieben wird, oder - 3. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 34, eine …Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Bußgelder
Wichtige Fristen
- HinSchG in Kraft · Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 31.05.2023§ 42 HinSchG Übergangsregelung(1) Abweichend von § 12 Absatz 1 müssen private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Satz 1 gilt nicht für die in § 12 Absatz 3 genannten Beschäftigungsgeber. (2) § 40 Absatz 2 Nummer 2 ist erst ab dem 1. Dezember 2023 anzuwenden.Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
- Bußgeld für fehlende interne Meldestelle anwendbar · § 42 Abs. 2 HinSchG§ 42 HinSchG Übergangsregelung(1) Abweichend von § 12 Absatz 1 müssen private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Satz 1 gilt nicht für die in § 12 Absatz 3 genannten Beschäftigungsgeber. (2) § 40 Absatz 2 Nummer 2 ist erst ab dem 1. Dezember 2023 anzuwenden.Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
- Pflicht zur internen Meldestelle auch für private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten · § 42 Abs. 1 HinSchG§ 42 HinSchG Übergangsregelung(1) Abweichend von § 12 Absatz 1 müssen private Beschäftigungsgeber mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten ihre internen Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023 einrichten. Satz 1 gilt nicht für die in § 12 Absatz 3 genannten Beschäftigungsgeber. (2) § 40 Absatz 2 Nummer 2 ist erst ab dem 1. Dezember 2023 anzuwenden.Original öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
Für jede einzelne Meldung laufen zwei Fristen: Die Meldestelle bestätigt den Eingang spätestens nach sieben Tagen und gibt innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung eine Rückmeldung. Wer keine Meldestelle einrichtet, riskiert ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro; Repressalien und Verstöße gegen die Vertraulichkeit können bis zu 50.000 Euro kosten, für Unternehmen bis zum Zehnfachen.
Wie Complass hilft
- 10Phasen
- 19geführte Schritte
- 5Dokumentvorlagen
- 31Anforderungen im Katalog
Zehn Phasen von der Anwendbarkeit bis zur Wirksamkeit
Anwendbarkeit prüfen, Meldestelle und Meldekanal einrichten, Verfahren festlegen, Beschäftigte informieren, Vertraulichkeit und Datenschutz, Dokumentation und Löschung, Repressalienschutz, Wirksamkeit prüfen sowie Bußgelder und Haftung.
Anforderungskatalog mit Gesetzestext
Die Anforderungen des HinSchG mit Status, Verantwortlichen und Nachweis je Anforderung, jeweils mit dem Wortlaut des Gesetzes zum Nachlesen.
Vorlagen
Richtlinie Hinweisgebersystem, Verfahrensanweisung für die Meldestelle, Bestellung der Meldestelle, Datenschutzhinweis und die Information über externe Meldestellen.
Schulung für Beschäftigte und Meldestelle
Beschäftigte lernen, wie sie einen Hinweis abgeben und wie das Gesetz sie schützt; die Meldestelle lernt Verfahren, Fristen und Vertraulichkeit. Mit Teilnahmebestätigung als Nachweis.
Preis: Meldekanal und Regelwerk HinSchG sind im Basisschutz jedes Tarifs enthalten, ohne Aufpreis. Zu den Preisen
Die Phasen im Modul
- Anwendbarkeit prüfen
- Interne Meldestelle (HinSchG) einrichten
- Meldekanal einrichten
- Verfahren festlegen
- Beschäftigte informieren
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Dokumentation und Löschung
- Repressalienschutz
- Wirksamkeit prüfen
- Bußgelder und Haftung
Katalog: Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
Passende Bausteine
Compliance-Management
Regelwerke geführt umsetzen: Phasen, Vorlagen, Dokumentenpyramide, Kataloge, Gap-Analyse, Ziele und Maßnahmenplan bis zur Prüfung im Prüferportal.
Mehr erfahrenIncident-Management
Vorfälle erfassen, Meldepflicht nach NIS2, CRA und DSGVO prüfen und die Meldefristen mit Countdown verfolgen.
Mehr erfahrenRisk-Management
Risikoregister mit qualitativer oder quantitativer Bewertung, Risikoappetit und Behandlungsplan, verzahnt mit Assets, Schwachstellen und Vorfällen.
Mehr erfahrenDer Meldekanal
Das Gesetz verlangt, dass nur die zuständigen Personen Zugriff auf Meldungen haben. Complass ist darauf von Grund auf ausgelegt: Sie veröffentlichen eine Adresse, zum Beispiel im Intranet, und Beschäftigte finden den Weg auch auf ihrer Seite im Mitarbeiterzugang.
Anonym, ohne IP-Adresse
Die Meldeseite speichert keine IP-Adresse und keine Gerätedaten und nutzt keine Anmeldung, auch nicht, wenn jemand im selben Browser in Complass angemeldet ist. Bei allem, was von der hinweisgebenden Person kommt, steht nur das Datum, keine Uhrzeit.
Postfach mit Meldekennung und Zugangsschlüssel
Nach dem Absenden erhält die Person eine Meldekennung und einen Zugangsschlüssel. Damit liest sie Antworten, beantwortet Rückfragen und reicht Unterlagen nach, ohne ihren Namen zu nennen.
Nur die Meldestelle sieht die Inhalte
Texte, Namen und Anhänge sind je Unternehmen verschlüsselt. Geschäftsführung, Administratoren und der Complass-Support sehen keine Meldungen; die Geschäftsführung erhält nur Kennzahlen je Quartal. Wer selbst betroffen ist, wird vom Fall ausgeschlossen.
Fristen mit Erinnerung
Eingangsbestätigung nach sieben Tagen und Rückmeldung nach drei Monaten berechnet Complass für jede Meldung und erinnert die Meldestelle rechtzeitig. Die E-Mails enthalten keine Inhalte.
Auch mündlich und im Gespräch
Die Meldeseite nennt Telefon und den Weg zum persönlichen Gespräch. Mündliche Meldungen erfasst die Meldestelle im selben System, mit Protokoll und Einwilligung.
Eigene Beschäftigte oder Ombudsperson
Sie benennen die Personen der Meldestelle. Bis zu drei von ihnen, intern oder extern wie eine Ombudsperson, erhalten einen Zugang, der keinen Benutzerplatz belegt und nur das Hinweisgebersystem zeigt. Abgeschlossene Fälle löscht Complass nach drei Jahren automatisch, länger nur mit Begründung.

Netzwerk-Protokolle Ihres Unternehmens (Proxy, VPN) liegen außerhalb von Complass. Die Meldeseite empfiehlt deshalb, für eine anonyme Meldung ein privates Gerät und ein privates Netz zu nutzen.
Häufige Fragen
Müssen wir anonyme Meldungen annehmen?
Das Gesetz verpflichtet nicht dazu, die Meldestelle soll anonyme Meldungen aber bearbeiten. Complass bietet den anonymen Weg standardmäßig an, weil er die Hemmschwelle senkt; wer möchte, kann seinen Namen freiwillig angeben.
Kann unsere Geschäftsführung die Meldungen lesen?
Nur, wenn sie selbst zur Meldestelle gehört. Administratoren benennen die Meldestelle, sehen aber keine Inhalte. Jede Änderung der Besetzung sehen die bisherigen Mitglieder sofort, damit niemand unbemerkt mitliest.
Wir haben weniger als 50 Beschäftigte. Lohnt sich das?
Für die meisten kleineren Unternehmen gilt die Pflicht nicht, Finanzunternehmen ausgenommen. Weil Meldekanal und Regelwerk im Basisschutz enthalten sind, können Sie den Kanal trotzdem ohne Mehrkosten anbieten.
Ersetzt Complass eine rechtliche Prüfung?
Nein. Complass stellt Meldekanal, Verfahren und Nachweise bereit; wie ein gemeldeter Verstoß rechtlich zu bewerten ist, entscheidet Ihre Meldestelle im Einzelfall.
Complass mit Ihren eigenen Daten testen
Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.