Complass – Navigate compliance Complass – Navigate compliance

Für wen

Complass für Energie und Versorger

Sie erzeugen, verteilen oder liefern Strom, Gas, Wärme oder Wasserstoff, betreiben Speicher oder Ladepunkte. Energie ist ein Kernsektor von NIS2 und des KRITIS-Dachgesetzes, und Ihre Leittechnik verlangt eigene Sicherheitskonzepte. Complass verbindet Informationssicherheit, OT-Security und physische Resilienz in einem Programm.

Zonen und Conduits einer Anlage als Plan in Complass (Beispielprojekt)

Die Herausforderung

Leittechnik über Jahrzehnte

Netzleitstellen, Fernwirktechnik und Schutzgeräte laufen oft viele Jahre ohne Update. Fernzugänge von Dienstleistern vergrößern die Angriffsfläche.

Mehrere Gesetze, mehrere Behörden

BSI-Gesetz, Energiewirtschaftsgesetz und KRITIS-Dachgesetz greifen ineinander. Welche Vorgaben für welche Anlage gelten, hängt von Ihrer Tätigkeit und den Schwellenwerten ab.

Ausfall ist keine Option

Ein Ausfall trifft Haushalte, Krankenhäuser und Industrie. Notfallpläne, Übungen und Meldewege müssen sitzen, bevor es ernst wird.

Was für Ihr Unternehmen gilt

Energieversorger stehen in Anlage 1 des BSI-Gesetzes. Ab mittlerer Größe sind Sie wichtige Einrichtung, ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme sowie als Betreiber einer kritischen Anlage besonders wichtige Einrichtung.

Regelwerke: NIS2 · EnWG (In Vorbereitung) · KRITIS-Dachgesetz · IEC 62443 · ISO 27001 · In Vorbereitung: BSI IT-Grundschutz

  • Strom-, Gas- und Wärmeversorgung, Erdöl, Wasserstoff, Speicher, Aggregatoren und Ladepunktbetreiber fallen ab mittlerer Größe unter NIS2 § 28 BSIG und Anlage 1 Nr. 1§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die den IT-Sicherheitsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes unterliegen, setzen statt der meisten BSIG-Pflichten diese Vorgaben um § 28 Abs. 5 BSIG§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Alle übrigen Energieunternehmen: Risikomanagementmaßnahmen, frühe Warnung bei erheblichen Vorfällen binnen 24 Stunden und Pflichten der Geschäftsleitung § 30 BSIG§ 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen, die in Absatz 2 konkretisiert werden, zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 32 BSIG§ 32 BSIG Meldepflichten(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden: - 1. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 38 BSIG§ 38 BSIG Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. (2) Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Anlagen oberhalb der Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung sind kritische Anlagen, mit Angriffserkennung und Nachweisen alle drei Jahre § 2 BSI-KritisV§ 2 BSI-KritisV Sektor Energie(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Energie kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes: - 1. die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität (Stromversorgung); - 2. die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgung); - 3. die Versorgung der Allgemeinheit mit Kraftstoff und Heizöl …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 31 BSIG§ 31 BSIG Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen(1) Für Betreiber kritischer Anlagen gelten für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Anlagen maßgeblich sind, im Vergleich zu anderen informationstechnischen Systemen, Komponenten und Prozessen besonders wichtiger Einrichtungen auch über das Schutzniveau dieser Einrichtungen hinausgehende Maßnahmen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 39 BSIG§ 39 BSIG Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen(1) Betreiber kritischer Anlagen haben die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf kritische Anlagen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 zu einem vom Bundesamt im Benehmen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe festgelegten Zeitpunkt, frühestens drei Jahre nachdem sie erstmals oder spätestens drei Jahre nachdem sie erneut als ein Betreiber einer kritischen …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Physische Resilienz kritischer Anlagen: Registrierung, Risikoanalyse, Resilienzplan und Meldung von Vorfällen binnen 24 Stunden § 8 KRITISDachG§ 8 KRITISDachG Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt(1) Ein Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, spätestens drei Monate, nachdem eine Anlage als kritische Anlage gilt, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über eine gemeinsam vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete Registrierungsmöglichkeit folgende Angaben zu übermitteln: - 1. den Namen des …Stand: 05.10.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 13 KRITISDachG§ 13 KRITISDachG Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan(1) Der Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Resilienz zu treffen, um - 1. das Auftreten von Vorfällen zu verhindern, - 2. einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten, - 3. auf Vorfälle zu reagieren, sie abzuwehren und die negativen Auswirkungen solcher Vorfälle zu begrenzen und - 4. …Stand: 05.10.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗ § 18 KRITISDachG§ 18 KRITISDachG Meldewesen für Vorfälle; Verordnungsermächtigung(1) Der Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Vorfälle unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichteten gemeinsamen Meldestelle zu melden. Bei einem andauernden Vorfall ist die Erstmeldung zu aktualisieren. …Stand: 05.10.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

Sie sind nicht sicher, welche Regelwerke für Sie gelten? Betroffenheitscheck starten

Kosten, Aufwand und Dauer: nur Berater, Berater mit Complass oder eigene Umsetzung mit Complass? Compliance-Kostenrechner öffnen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Maßgeblich ist der Wortlaut der Gesetze und Normen.

Typische Unternehmen

Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber Schwerpunkt

Strom, Gas, Wärme und oft Wasser unter einem Dach, mit Netzleitstelle und vielen Außenstationen.

Erzeuger und Speicherbetreiber

Kraftwerke, Wind- und Solarparks, Batteriespeicher und Direktvermarkter mit Fernsteuerung.

Energielieferanten und Aggregatoren

Vertrieb, Handel und Bündelung von Flexibilität: Informationssicherheit und Meldewesen nach dem BSI-Gesetz.

Ladepunktbetreiber

Ladeinfrastruktur mit Backend und Fernwartung, ab mittlerer Größe im Anwendungsbereich von NIS2.

So unterstützt Complass

NIS2, KRITIS und ISO 27001 in einem Programm

Maßnahmen, Dokumente und Nachweise einmal pflegen und für mehrere Regelwerke nutzen, geordnet für Prüfungen und Audits.

Mehr zur Funktion

OT-Inventar und Zonen

Leittechnik, Fernwirkkomponenten und Netzwerk agentless erfassen, in Zonen und Conduits nach IEC 62443-3-2 gliedern und das Support-Ende im Blick behalten.

Mehr zur Funktion

Notfallmanagement und Resilienzplan

Business-Impact-Analyse, Notfallpläne und der Resilienzplan nach dem KRITIS-Dachgesetz mit Vorlage und Übungsprogramm.

Mehr zur Funktion

Vorfälle und Meldefristen

Meldepflichten nach NIS2 prüfen und die Fristen mit Countdown verfolgen; für das KRITIS-Dachgesetz mit eigener Meldevorlage.

Mehr zur Funktion
Maßnahmenplan mit Verantwortlichen, Fristen und Status in Complass (Beispielprojekt)
Maßnahmen aus allen Regelwerken in einem Plan

Passende Angebote

Für die Leittechnik eignet sich die Branchenvorlage Industrie mit IEC 62443 und Asset-Management. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt sie um die physische Resilienz.

buchbar

Branchenvorlage: Industrie

  • IEC 62443 für Betreiber, Integratoren und Hersteller
  • Maschinenverordnung mit den Cybersicherheitsanforderungen an Steuerungen
  • Asset-Management für IT und OT
  • MITRE ATT&CK für Enterprise und ICS

ab 526 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Start, Größe S, bei jährlicher Zahlung

buchbar

Regelwerk KRITIS-Dachgesetz

  • Betroffenheit, Registrierung und Risikoanalyse
  • Resilienzplan und Meldewesen für Vorfälle

ab 179 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Start, Größe S, bei jährlicher Zahlung

buchbar

Regelwerk BSI IT-Grundschutz

  • Vorgehen nach den BSI-Standards 200-1 bis 200-3
  • Basis-, Kern- oder Standard-Absicherung
  • Mit den Kennungen des IT-Grundschutz-Kompendiums
  • Modellierung und IT-Grundschutz-Check je Zielobjekt mit Realisierungsplan

ab 179 € pro Monat zzgl. USt. im Paket Start, Größe S, bei jährlicher Zahlung

Alle Preise gelten für Unternehmen, nicht für Verbraucher. Sie verstehen sich netto zzgl. USt. bei jährlicher Zahlung; bei monatlicher Zahlung gilt ein Aufschlag von 15 %. Stand 16.10.2026. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage.

Häufige Fragen

Gilt für uns das BSI-Gesetz oder das Energiewirtschaftsgesetz?

Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen, die den IT-Sicherheitsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes unterliegen, sind von den meisten Pflichten des BSI-Gesetzes ausgenommen (§ 28 Abs. 5 BSIG). Für andere Tätigkeiten, etwa Vertrieb oder Ladepunkte, gilt das BSI-Gesetz. Der Betroffenheitscheck hilft bei der Einordnung.

Was verlangt das KRITIS-Dachgesetz zusätzlich?

Es betrifft die physische Resilienz kritischer Anlagen, etwa gegen Naturgefahren, Sabotage oder Ausfälle von Zulieferern. Dazu gehören Registrierung, eine eigene Risikoanalyse, Resilienzmaßnahmen mit Resilienzplan und die Meldung von Vorfällen.

Wofür brauchen wir IEC 62443?

Die Normenreihe ist der verbreitete Rahmen für die Sicherheit industrieller Automatisierungs- und Steuerungssysteme. Für Betreiber sind vor allem das Security-Programm, die Gliederung in Zonen und Conduits und die Systemanforderungen wichtig. Complass führt Sie durch diese Schritte.

Complass mit Ihren eigenen Daten testen

Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.