Complass für IT-Dienstleister, MSP und Systemhäuser
Sie betreiben, betreuen oder sichern die IT Ihrer Kunden. Damit sind Sie selbst reguliert: als Managed Service Provider nach NIS2, als IKT-Dienstleister Ihrer Kunden aus dem Finanzwesen nach DORA und als Auftragsverarbeiter nach der DSGVO. Complass bündelt Ihre eigenen Pflichten und die Nachweise, die Ihre Kunden verlangen, in einem Konto.
Über Fernwartung und Admin-Zugänge erreicht ein Angreifer bei einem Dienstleister viele Kunden auf einmal. Deshalb nennt NIS2 Managed Service Provider ausdrücklich.
Jeder Kunde fragt anders
Banken verlangen DORA-Vertragsklauseln, Industriekunden NIS2-Nachweise, alle eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Antworten wiederholen sich, die Formulare nicht.
Knappe Meldefristen
Ein Vorfall bei Ihnen kann gleichzeitig eine NIS2-Meldung, eine Datenpanne nach DSGVO und eine Benachrichtigung Ihrer Finanzkunden auslösen, jeweils mit eigener Frist.
Was für Ihr Unternehmen gilt
Managed Service Provider und Managed Security Service Provider gehören nach dem BSI-Gesetz zur digitalen Infrastruktur. Ab mittlerer Größe sind Sie wichtige Einrichtung, ab 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz und 43 Mio. Euro Bilanzsumme besonders wichtige Einrichtung.
Managed Service Provider und Managed Security Service Provider fallen ab mittlerer Größe unter NIS2 § 28 BSIG und Anlage 1 Nr. 6§ 28 BSIGBesonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
Risikomanagementmaßnahmen umsetzen; für MSP und MSSP legt eine EU-Durchführungsverordnung die technischen und methodischen Anforderungen fest § 30 BSIG§ 30 BSIGRisikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen, die in Absatz 2 konkretisiert werden, zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Art. 2 DVO (EU) 2024/2690Artikel 2 DVO (EU) 2024/2690Technische und methodische Anforderungen(1) Für die betreffenden Einrichtungen sind im Anhang dieser Verordnung die technischen und methodischen Anforderungen der in Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben a bis j der Richtlinie (EU) 2022/2555 genannten Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit festgelegt. (2) Bei der Umsetzung und Anwendung der technischen und methodischen Anforderungen der im Anhang dieser Verordnung festgelegten …Stand: 26.09.2026 · Quelle: EUR-LexOriginal öffnen (EUR-Lex) ↗
Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden: frühe Warnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat; wann ein Vorfall bei einem MSP erheblich ist, regelt die Durchführungsverordnung § 32 BSIG§ 32 BSIGMeldepflichten(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden: - 1. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Art. 10 DVO (EU) 2024/2690Artikel 10 DVO (EU) 2024/2690Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug Anbieter verwalteter Dienste und Anbieter verwalteter SicherheitsdiensteIn Bezug auf Anbieter verwalteter Dienste und Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: - a) ein verwalteter Dienst oder ein verwalteter Sicherheitsdienst ist mehr als 30 Minuten lang vollständig nicht verfügbar; - b) die Verfügbarkeit eines verwalteten Dienstes oder …Stand: 26.09.2026 · Quelle: EUR-LexOriginal öffnen (EUR-Lex) ↗
Besondere Registrierung beim BSI; zuständig ist der Mitgliedstaat Ihrer Hauptniederlassung in der EU § 34 BSIG§ 34 BSIGBesondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten(1) Eine Einrichtung der in § 60 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungsart ist verpflichtet, spätestens drei Monate, nachdem sie als eine der vorgenannten Einrichtungen gelten, dem Bundesamt die folgenden Angaben zu übermitteln: - 1. Name der Einrichtung; - 2. einschlägiger Sektor, Branche und Einrichtungsart wie in Anlage 1 bestimmt; - 3. Anschrift der Hauptniederlassung in der Europäischen Union nach § 60 Absatz 2 …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗§ 60 BSIG§ 60 BSIGZentrale Zuständigkeit in der Europäischen Union für bestimmte Einrichtungsarten(1) Abweichend von § 59 ist das Bundesamt für DNS-Diensteanbieter, Top Level Domain Name Registries, Domain-Name-Registry-Dienstleister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, Betreiber von Content Delivery Networks, Managed Service Provider, Managed Security Service Provider sowie für Anbieter von Online-Marktplätzen, Online-Suchmaschinen oder Plattformen für Dienste sozialer …Stand: 26.09.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
Für Kunden aus dem Finanzwesen: DORA verpflichtet Ihre Kunden, bestimmte Inhalte in den Vertrag mit Ihnen aufzunehmen, etwa Leistungsbeschreibung, Standorte, Mitwirkung bei Vorfällen, Prüfrechte und Ausstieg Art. 30 DORAArtikel 30 DORAWesentliche Vertragsbestimmungen(1) Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT-Drittdienstleisters werden eindeutig zugewiesen und schriftlich dargelegt. Der vollständige Vertrag umfasst die Vereinbarung über die Dienstleistungsgüte und wird in einem schriftlichen Dokument, das den Parteien in Papierform zur Verfügung steht, oder in einem Dokument in einem anderen herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format dokumentiert. …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Auftrag Ihrer Kunden, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen Art. 28 DSGVOArtikel 28 DSGVOAuftragsverarbeiter(1) Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. (2) Der Auftragsverarbeiter nimmt …Stand: 06.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit BerichtigungenOriginal öffnen (EUR-Lex – konsolidierte Fassung mit Berichtigungen) ↗
Kosten, Aufwand und Dauer: nur Berater, Berater mit Complass oder eigene Umsetzung mit Complass? Compliance-Kostenrechner öffnen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Maßgeblich ist der Wortlaut der Gesetze und Normen.
Typische Unternehmen
Managed Service Provider Schwerpunkt
Betrieb, Überwachung und Wartung der IT Ihrer Kunden, oft mit Fernzugriff auf viele Netze.
Managed Security Service Provider
SOC, Schwachstellenscans und Incident Response als Dienstleistung, mit besonders hohen Erwartungen an die eigene Sicherheit.
Systemhäuser
Beschaffung, Einrichtung und Betreuung von IT für den Mittelstand. Ob Sie als MSP gelten, hängt davon ab, ob Sie Systeme Ihrer Kunden installieren, verwalten, betreiben oder warten.
Software- und Rechenzentrumsdienstleister für Banken
Ihre Kunden müssen Sie in ihr Informationsregister nach DORA aufnehmen und Ihre Verträge daran ausrichten.
So unterstützt Complass
Eigenes ISMS nach NIS2 und ISO 27001
Phasen, Vorlagen und Erklärung zur Anwendbarkeit für Ihr Unternehmen. Eine Maßnahme dokumentieren Sie einmal und nutzen sie für beide Regelwerke.
Eine eigene Phase im DORA-Regelwerk mit Anforderungsmatrix Ihrer Finanzkunden, Angaben für deren Informationsregister und Vorlage für die Benachrichtigung bei Vorfällen.
Vorfälle und Fristen
Einen Vorfall erfassen, Meldepflichten nach NIS2 und DSGVO prüfen und die Fristen mit Countdown verfolgen.
Alle Preise gelten für Unternehmen, nicht für Verbraucher. Sie verstehen sich netto zzgl. USt. bei jährlicher Zahlung; bei monatlicher Zahlung gilt ein Aufschlag von 15 %. Stand 16.10.2026. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage.
Pakete mit dem Hinweis „in Kürze“ oder „in Vorbereitung“ sind noch nicht buchbar. Preis und Leistungsumfang nennen wir, sobald ein Paket buchbar ist. Die enthaltenen Regelwerke und Funktionen zeigen wir Ihnen gern schon jetzt in der Vorführung, soweit sie verfügbar sind.
Häufige Fragen
Sind wir als Systemhaus ein Managed Service Provider im Sinne von NIS2?+
Das hängt von Ihren Leistungen ab. Managed Service Provider erbringen Dienste rund um Installation, Verwaltung, Betrieb oder Wartung von IKT-Produkten, Netzen, Infrastruktur oder Anwendungen ihrer Kunden, durch Unterstützung oder aktive Verwaltung vor Ort oder aus der Ferne (Art. 6 Nr. 39 NIS2-Richtlinie). Der reine Verkauf von Hardware oder Lizenzen gehört nicht dazu. Der Betroffenheitscheck hilft bei der Einordnung.
Gilt DORA direkt für uns?+
In der Regel nicht. DORA gilt für Finanzunternehmen. Diese müssen ihre Verträge mit IKT-Dienstleistern nach Art. 30 DORA gestalten und geben die Anforderungen so an Sie weiter. Direkt beaufsichtigt werden nur Dienstleister, die von den europäischen Aufsichtsbehörden als kritisch eingestuft werden (Art. 31 DORA).
Können wir in Complass auch für unsere Kunden arbeiten?+
Ja. Mit dem Partnerportal wechseln Sie mit einem Klick zwischen Ihren Kunden; alternativ laden Ihre Kunden Sie als Benutzer mit passenden Rechten in ihr eigenes Konto ein.
Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.