CRA-Meldefristen-Rechner
Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle ihrer Produkte mit digitalen Elementen melden (Art. 14 Cyber Resilience Act). Der Rechner zeigt Ihnen die Fristen mit Datum und Uhrzeit. Kostenlos, ohne Anmeldung, Ihre Eingaben werden nicht gespeichert.
Häufige Fragen zu den CRA-Meldefristen
Gilt die Meldepflicht auch für Produkte, die schon auf dem Markt sind?
Ja. Die Meldepflicht nach Art. 14 gilt seit dem 11. September 2026 auch für Produkte, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht wurden (Art. 69 Abs. 3 CRA).
Was heißt „unverzüglich“?
Die Fristen sind Höchstfristen. Melden Sie so früh wie möglich; 24 und 72 Stunden sind die spätesten Zeitpunkte.
Warum rechnet der Rechner über die Zeitumstellung hinweg anders?
Eine 24-Stunden-Frist endet nach 24 echten Stunden. Fällt die Zeitumstellung dazwischen, zeigt die Uhr am Ende eine Stunde früher oder später als zu Beginn.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung geschieht nur im Arbeitsspeicher und wird weder gespeichert noch protokolliert.
Muss ich auch nach NIS2 oder der DSGVO melden?
Möglicherweise ja, mit eigenen Fristen und an andere Stellen. Ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, zeigt der kostenlose Betroffenheitscheck.
Complass mit Ihren eigenen Daten testen
Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.