Complass
Produktsicherheit nach der GPSR: was Hersteller und Händler heute erfüllen müssen
Ein Zubehörartikel im eigenen Webshop, ein zweiter Kanal über einen Marktplatz – und plötzlich ist ein Maschinenbauer Hersteller von Verbraucherprodukten. Was die GPSR verlangt.
Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, auch gebrauchte und aufbereitete, und regelt erstmals ausführlich den Online-Handel. Für CE-Produkte gilt sie ergänzend: Pflichtangaben im Online-Angebot, Unfallmeldung, Marktplatzpflichten und Rückrufregeln gelten auch dort.
Das Whitepaper erklärt Rollen und Abgrenzung, Risikoanalyse einschließlich Cybersicherheit, technische Unterlagen, Kennzeichnung, Pflichtangaben im Online-Angebot, Beschwerden, Unfallmeldung über das Safety-Business-Gateway, Rückrufanzeige und Abhilfe sowie die Sanktionen nach dem Produktsicherheitsgesetz, mit einem 10-Schritte-Plan und einem Praxisbeispiel.
Jedes Pflichtenkapitel enthält eine kurze Box „Umsetzung in Complass“ mit einem Bildschirmfoto aus der Plattform (Entscheidung W11); nur bereits veröffentlichte Funktionen werden genannt.
14 Seiten · Version 1.0 · Stand 18.10.2026 · Autor Marc Linden, Complass GmbH i. G.
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