Complass
Datenschutz im Betrieb
Ein Brief der Aufsichtsbehörde, eine Auskunftsanfrage, ein Kunde, der die TOM-Liste will – alles in einer Woche: Wie Unternehmen Datenschutz vom Projekt zum laufenden Betrieb machen.
Die DSGVO verlangt, dass Unternehmen ihren Datenschutz jederzeit belegen können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Im Alltag heißt das: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung und Betroffenenanfragen müssen aktuell sein und zueinander passen.
Das Whitepaper zeigt, wie die fünf Bausteine zusammenhängen, wann eine Folgenabschätzung nötig ist, wie die Monatsfrist für Betroffenenanfragen zählt, was einen guten Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde ausmacht und wie Datenschutz mit Datenpannen, NIS2 und ISO 27001 zusammenspielt – mit einem Fahrplan in acht Schritten und einer Checkliste.
Kurze Boxen „Umsetzung in Complass“ zeigen mit Bildschirmfotos, was der Baustein Datenschutz-Betrieb kann.
18 pagina's · Versie 1.0 · Per 11.10.2026 · Auteur Marc Linden, Complass GmbH i. G.
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