Complass
KI-Verordnung: Was Unternehmen beim Einsatz von KI jetzt tun müssen
Ein Software-Update, eine neue Ranking-Funktion im Bewerbermanagement – und plötzlich ist Ihr Unternehmen Betreiber eines Hochrisiko-KI-Systems. Was die KI-Verordnung nach den Änderungen vom Juli 2026 verlangt.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 regelt künstliche Intelligenz nach dem Einsatzzweck: Einige Praktiken sind verboten, Hochrisiko-KI-Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen, für bestimmte Systeme gelten Transparenzpflichten, und jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt, fördert die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27.07.2026, wurden die Hochrisiko-Termine auf den 02.12.2027 (Anhang III) und den 02.08.2028 (Anhang I) verschoben, Art. 4 neu gefasst und zwei Verbote ergänzt.
Das Whitepaper richtet sich an Geschäftsleitung, Compliance, IT, Personal und Datenschutz sowie an Hersteller, die KI in ihre Produkte einbauen. Es erklärt Rollen und Rollenwechsel, KI-Kompetenz und verbotene Praktiken, die Einstufung nach Anhang I und III, die Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI Absatz für Absatz (Art. 26), die Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), die Transparenzpflichten, die Anbieterpflichten und den neuen Weg für KI in Maschinen über die Maschinenverordnung, mit Fristenübersicht, 10-Schritte-Plan und zwei Praxisbeispielen.
Jedes Pflichtenkapitel enthält eine kurze Box „Umsetzung in Complass“ (Entscheidung W11); nur bereits veröffentlichte Funktionen werden genannt.
20 Strony · Wersja 1.1 · Stan na 17.10.2026 · Autor Marc Linden, Complass GmbH i. G.
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