Complass
Maschinenverordnung: Cybersicherheit wird Teil der Maschinensicherheit
Eine Anlage, bestellt im Herbst 2026, ausgeliefert im Februar 2027 – und plötzlich gelten neue Regeln für Fernwartung, Steuerung und Software. Was die Maschinenverordnung von Herstellern verlangt.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie ab und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Erstmals macht sie die Cybersicherheit ausdrücklich zum Teil der Maschinensicherheit: Schutz gegen Korrumpierung (Anhang III Abschn. 1.1.9) und Steuerungen, die auch vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen Dritter standhalten (Abschn. 1.2.1).
Das Whitepaper richtet sich an Hersteller von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen. Es erklärt Anwendungsbereich und wesentliche Veränderung, die neuen Cyber-Anforderungen mit Rückverfolgungsprotokoll und Software-Identifikation, den Weg zur CE-Kennzeichnung nach Anhang I und Art. 25 einschließlich der Konformitätsvermutung über Cybersicherheitszertifikate, die Pflichten nach dem Inverkehrbringen und das Zusammenspiel mit dem Cyber Resilience Act und IEC 62443, mit einem 10-Schritte-Plan und zwei Praxisbeispielen.
Jedes Pflichtenkapitel enthält eine kurze Box „Umsetzung in Complass“ mit einem Bildschirmfoto aus der Plattform (Entscheidung W11); nur bereits veröffentlichte Funktionen werden genannt.
16 Strony · Wersja 1.1 · Stan na 07.10.2026 · Autor Marc Linden, Complass GmbH i. G.
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